Die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat 2025 einen Rekord erreicht. Die Finanzämter setzten 21,4 Milliarden Euro fest, 60,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Übertragungen ab 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt.
In derselben Mitteilung des Statistischen Bundesamts steht ein zweiter Betrag: 3,7 Milliarden Euro Steuer wurden nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung erlassen.
Wie die Steuer verläuft
Die Steuersätze sind progressiv. Für Kinder, Enkel und Ehepartner reichen sie von 7 bis 30 Prozent, je größer das Erbe, desto höher.
Der tatsächlich gezahlte Satz verläuft anders. Der Ökonom Volker Grossmann hat die Zahlen des Sachverständigenrats im ifo Schnelldienst zusammengefasst: Bei Übertragungen zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro liegt der effektive Durchschnittssatz bei gut 8 Prozent, zwischen 2,5 und 5 Millionen Euro bei knapp 12 Prozent. Danach sinkt er — bis unter 8 Prozent bei Übertragungen ab 20 Millionen Euro.
Das DIW beschreibt dasselbe für Schenkungen: Ab 5 Millionen Euro werde die Besteuerung regressiv. In der obersten Klasse ab 300 Millionen Euro würden fast nur noch steuerbefreite Unternehmensvermögen übertragen.
Warum
Der Grund ist die Verschonung von Betriebsvermögen. Wer Unternehmensvermögen bis 26 Millionen Euro erbt, kann es zu 85 Prozent oder vollständig steuerfrei stellen lassen — sofern der Betrieb fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsumme erhalten bleibt. Darüber schmilzt die Befreiung ab und entfällt ab 90 Millionen Euro. Alternativ lässt sich die Steuer bei großen Erwerben über die Verschonungsbedarfsprüfung erlassen, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem übrigen Vermögen nicht zahlen kann.
Wie das in der Praxis wirkt, zeigt eine Zahl aus Grossmanns Beitrag: 2024 wurden auf diesem Weg rund 3,4 Milliarden Euro erlassen, 96 Prozent davon bei Schenkungen. Die 45 betroffenen Unternehmen zahlten am Ende 182 Millionen Euro, 5,1 Prozent der festgesetzten Steuer.
Eine Sonderauswertung der Jahre 2009 bis 2020, auf die sich das DIW stützt, kommt auf noch deutlichere Werte. Übertragungen ab 20 Millionen Euro waren im Durchschnitt zu 87 Prozent steuerbefreit. Vierzig Kinder unter 14 Jahren erhielten zusammen 33 Milliarden Euro an Unternehmensvermögen, im Schnitt 825 Millionen Euro je Kind, steuerfrei.
Was die Befürworter sagen
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hält die Verschonung für notwendig. Sie schütze Unternehmen vor steuerlich bedingten Liquiditätsproblemen und sichere Arbeitsplätze. Sie sei keine Subvention, sondern eine begründete Lenkungsnorm, und die Erben erbrächten eine Gegenleistung, indem sie Betrieb und Lohnsumme erhalten müssten.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 grundsätzlich bestätigt, dass der Gesetzgeber Betriebsvermögen aus diesen Gründen begünstigen darf.
Was jetzt verhandelt wird
Am 13. Oktober 2026 verhandelt der Erste Senat erneut darüber. Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat, Wertpapiere und Immobilien, und darauf Steuer zahlen musste. Er hält die Bevorzugung von Betriebsvermögen für eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Mit einer Entscheidung rechnen Fachleute nicht vor 2027.
Was hier nicht behauptet wird
Nicht, dass die Verschonung keinen Zweck hätte. Ein Unternehmen, dessen Wert zu großen Teilen in Maschinen und Beteiligungen steckt, kann eine hohe Steuer nicht ohne Weiteres aus dem laufenden Geschäft zahlen. Das Problem ist real. Strittig ist, ob die heutige Lösung dafür verhältnismäßig ist.
Nicht, dass die Quellen unabhängig von Interessen wären. Die DIW-Studie wurde von der Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben, die DIHK vertritt Unternehmen. Grossmanns Beitrag plädiert ausdrücklich für die Abschaffung der Privilegien. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die einzige Quelle ohne Position.
Nicht, dass die Sonderauswertung für heute gilt. Die Werte zu Minderjährigen beziehen sich auf 2009 bis 2020.
Nicht, wie das Gericht entscheiden wird.
Warum das hierher gehört
Die ersten drei Teile dieser Reihe zeigten, was in den Zahlen zur Vermögensverteilung fehlt: die Spitze, die Rentenansprüche, das Wohneigentum als Hebel. Dieser Teil zeigt, wie Vermögen weitergegeben wird.
Eine progressive Steuer, die ab einigen Millionen Euro regressiv wird, verteilt nicht um. Sie verteilt die Last nach unten, auf mittlere Erbschaften aus Privatvermögen. Genau diese Frage liegt jetzt in Karlsruhe.
Vermögen in Europa — eine Reihe in vier Teilen
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