Europäischer Rechnungshof rügt Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsförderung
In seinem Sonderbericht zur Kreislaufwirtschaft rügt der europäische Rechnungshof die Mitverwendung von 10 Mrd. Euro im Zeitraum zwischen 2014 und 2020:
Zitat: „Für den Zeitraum 2014–2020 hatte die EU mehr als 10 Milliarden Euro für den
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft vorgesehen. Trotz der Verfügbarkeit von EUFinanzmitteln und der allgemeinen Unterstützung der EU für den Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft setzten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Mittel aber
nicht gezielt für Investitionen ein, deren Schwerpunkt auf der kreislauforientierten
Gestaltung von Produkten und Herstellungsverfahren lag. Die EU-Mittel wurden
größtenteils für die Abfallbewirtschaftung verwendet. Dort besteht allerdings ein
geringeres Potenzial zur Verringerung von Umweltauswirkungen. In der
Programmplanung für den Zeitraum 2021–2027 spielt die Kreislaufwirtschaft zwar eine
größere Rolle, die Mitgliedstaaten können jedoch weiterhin einen Großteil der EUMittel für die Abfallbewirtschaftung verwenden, anstatt durch die Förderung von
kreislauforientiertem Design zur Abfallvermeidung beizutragen.
Der Hof empfiehlt der Kommission,
— den Übergang der Mitgliedstaaten zu einer Kreislaufwirtschaft besser zu
überwachen, um fundierte Entscheidungen über neue politische Maßnahmen,
Initiativen und Aktionen zu treffen;
— zu untersuchen, warum EU-Mittel nur in geringem Umfang für die
kreislauforientierte Gestaltung in Anspruch genommen werden, und zu prüfen,
inwieweit entsprechende Anreize verstärkt werden können.“
https://www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2023-17/SR-2023-17_DE.pdf