Die Umwelt als Rechtsperson
Es wird in der Zukunft einen Unterschied machen, ob sich die Natur gegen den Mißbrauch durch den Mensch schützen kann oder nicht. Einzelne Regionen oder bestimmte Bereiche zum Rechtssubjekt zu definieren, erlaubt es im Namer der Region für die Rechte der Natur einzustehen. Ein Beispiel ist die erste Lagune in Europa, die als Rechtssubjekt definiert wurde. Das Mar Menor in Spanien. Zitat aus dem Artikel der taz hierzu: „Nun ist das Mar Menor eine Rechtsperson, ähnlich wie Unternehmen, Banken oder Verbände. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass es das Recht auf „Schutz, Erhaltung, Instandhaltung und gegebenenfalls Restaurierung hat“. Die gesetzliche Vormundschaft des Mar Menor übernehmen drei Kommissionen: Das Repräsentantenkomitee, das aus drei Vertretern der Zentralregierung, drei Vertretern der Regionalregierung und sieben Vertretern der Zivilgesellschaft besteht. Hinzu kommt die Überwachungskommission aus Gesandten der Gemeinden am Mar Menor sowie ein wissenschaftliches Komitee. Sie können klagen und als Verteidiger des Mar Menor und seiner Interessen auftreten, wo immer das nötig ist. Wie das genau funktioniert, wird sich erst noch zeigen, das Gremium konstituiert sich gerade.“